Loveparade:

Tipps für Anzeige an die Staatsanwaltschaft Duisburg:


Berichte der Staatsanwaltschaft Duisburg von Deinen strafrechtlich relevanten Beobachtungen betreffend der Massenpanik bei der Loveparade.
Per FAX oder per eingeschriebenen Brief (E-Mails haben keine Rechtsgültigkeit!)


Briefkopf:

Dein Name, Adresse:

An die Staatsanwaltschaft Duisburg
Koloniestrasse 72
D-47057 Duisburg

FAX: (0049) 0203-9938-888

Datum, Ort,
Beschreibung der Vorfälle, Wann, Wo geschehen, Links zu Videos, usw.
Unterschrift.

Wenn Du willst, schließe Dich unserer Anzeige an. mit dem Zusatz:

Ich schließe mich zudem der Anzeige von "Resistance for Peace" vom 30.7.2010 an.
(Text der Anzeige - siehe Presseaussendung vom 2.8.2010)

Zur Dokumentation zB. auf Facebook kurz über Deine Anzeige berichten ("Resistance for Peace" /Loveparade Strafanzeigen).
Viele, deckungsgleiche Berichte können die dann nicht unter den Tisch kehren.


Peace

 

 

 

ANZEIGE an STA Berlin:


NGO "Resistance for Peace"

ZVR-Zahl 465106793

Peter Rosenauer

Nobilegasse 26/22

A-1150 Wien

www.resistanceforpeace.org


An die

Staatsanwaltschaft Berlin

Turmstrasse 91

D-10559 Berlin



Anzeige: Wien, 16.3.2010


Betrifft: sexueller Missbrauch von Minderjährigen


Der deutsche Staatsbürger Josef Ratzinger, nunmehr amtierender Papst der röm.kath. Kirche mit Amtssitz in Rom, hatte als Chef der Glaubenskongregation des Vatikans Kindesmissbrauch vertuscht und die Täter begünstigt.


Josef Ratzinger war letztverantwortlich und befahl mittels von ihm unterzeichneten bzw. durchgesetzten Dekreten allen Mitgliedern der röm. kath. Kirche, dass Kinderschänder nicht der weltlichen Justiz auszuliefern sind und der Missbrauch zu vertuschen, zu verschleiern ist.


Somit hatte Josef Ratzinger schwere Straftaten vertuscht, verschleiert, die Täter begünstigt und aktive Beihilfe geleistet.

Viele Täter wurden auf Befehl (Geheimdekrete "Crimen Sollicitationis" und "De delictis gravioribus") von Ratzinger versetzt wo sie oftmals wieder mit Kindern in Kontakt kamen und abermals sexuellen Missbrauch betrieben (siehe auch BBC Bericht auf Youtube "Sex Crimes and Vatican" von 2006).


Auch in der Gegenwart gibt Josef Ratzinger Befehl und Order, Kindesmissbrauch zu verschleiern.

Dies bestätigte auch die deutsche Justizministerin vor wenigen Tagen in den TV Nachrichten.

Die Justizministerin beklagte, dass die röm.kath. Kirche betreffend Kindesmissbrauch in der aktuellen Situation nicht kooperativ sei.


Ebenfalls verantwortlich für die strafrechtlich relevanten Verfehlungen sind der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Erzbischof Robert Zollitsch und dessen Vorgänger Kardinal Karl Lehmann.



"Resistance for Peace" erbittet die Einvernahme von Josef Ratzinger, Robert Zollitsch, Karl Lehmann und anderen durch die Staatsanwaltschaft und einem anschließenden Aussprechens eines Einreiseverbots des Papstes als Würdenträger (Diplomat) in Deutschland.


Peter Rosenauer, Obmann (Vorsitzender)

 

 

NGO „Resistance for Peace“
Peter Rosenauer
Nobilegasse 26/22
1150 Wien
Tel: 0664- 505 18 61
www.resistanceforpeace.org

ZVR-Zahl: 465106793



Staatsanwaltschaft Wien

Landesgerichtstr. 11

1080 Wien


Wien, 28.4.2009


ANZEIGEN:




Gegen folgende Personen/amtierende Amtsträger erstatten wir Anzeige:


Bundeskanzler Faymann

Vizekanzler Pröll

Justizministerin Bandion-Ortner

Wirtschaftsminister Mitterlehner

Gesundheitsminister Stöger

Präsident der Ärztekammer Österreich


Landeshauptmann von NÖ

Leiter der Jugendwohlfahrt (JWF) NÖ

Landeshauptmann von Tirol

Leiter der JWF Tirol

Landeshauptmann von Wien

Leiter der JWF Wien

Landeshauptmann der Steiermark

Leiter der JWF Steiermark

Landeshauptmann von OÖ

Leiter der JWF OÖ

Landeshauptmann von Salzburg

Leiter der JWF Salzburg

Landeshauptmann von Kärnten

Leiter der JWF Kärnten

Landeshauptmann von Vorarlberg

Leiter der JWF Vorarlberg

Landeshauptmann von Burgenland

Leiter der JWF Burgenland


Diese Politiker/ Amtsträger begehen vorsätzlich und fortwährend Straftaten indem sie folgende Gesetze brechen oder es unterlassen, diese anzuwenden:



Artikel 2,3,6,13 der EMRK (Europ. Menschenrechtskonvention) welche im Verfassungsrang sind.


§ 92 STGB

§ 286 STGB


§ 65 STPO

§ 70 STPO

§ 78 STPO


§ 271 ABGB



Die Straftaten beziehen sich auf unterlassene Hilfeleistung, Vertuschung, Verschleierung, Amtsmissbrauch, Rechtsbeugung u.a. im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch und Kindesmisshandlung.


Die Politiker/ Amtsträger unterlassen es vorsätzlich in tausenden Fällen, Kindern in Gefahr beizustehen.

Grund dafür ist der politische Wille, wegen Ressourcenmangel die Zahl der Kinder in staatlicher Obhut gering zu halten.


Die Jugendwohlfahrten sind angewiesen, Fälle von Kindesmisshandlung, Kindesmissbrauch, welche nicht allzu schwer wiegen, zu vertuschen.

Dazu werden oftmals Ärzte, Sachverständige, Gerichte, Staatsanwaltschaften zum Verschleiern bewegt oder mittels manipulierten Akten und Berichten irregeführt.



Folgende zusätzliche Erkenntnisse werden zur Anzeige gebracht:



Zu Land NÖ und Tirol:


Im Fall Luca hat laut Gutachten Klupp (S. 5) das Krankenhaus Mödling in deren Bericht bereits von Hämatomen im Bereich der Afteröffnung berichtet.

Ein Arzt der Uni Kinderklinik Innsbruck hatte diese Verletzungen des Kindes dem leiblichen Vater Bernhard Haaser persönlich mitgeteilt.

Im Gutachten Stein wird von DNA Spuren einer dritten Person gesprochen.

Diese DNA könnte vom Vater des bereits verurteilten Sohnes stammen, da in einer Anzeige von Angstzuständen des Bruders von Luca (Raphael) berichtet wurde, sobald Raphael den Vater des verurteilten Täters sah.

Im Kindergarten zeichnete Raphael eine Zeichnung auf der ein Mann mit erigiertem Penis zu sehen ist.

Raphael lebt noch immer im selben Haushalt mit der nun angeklagten Mutter.



Zu Land NÖ:


Im Fall Angelika wurden Anklagen nicht eröffnet, obwohl rechtswidrige Vorgehensweisen von Ärzten, Sachverständigen, Staatsanwaltschaft und Jugendwohlfahrt gegeben sind.

Die Einstellungen hatte STA Pawle (STA Korneuburg) angeordnet obwohl dieser befangen war, da er zum Fall bei der OSTA Wien angezeigt wurde.



Im Fall der Mutter Inges F. hatte die Ambulanz des KH Mödling dem Kleinkind der Mutter nicht geholfen, obwohl das Jungfernhäutchen des Kindes zerstört war.

Das Kind wurde mit einer Wundsalbe wieder nach Hause geschickt.



Zu Land Steiermark:


Im Fall Karin (Anzeigerin -Anneliese Thurnhofer) hatte die Landesschulbehörde den offensichtlichen Missbrauch einer behinderten Schülerin vertuscht.

Die damalige Lehrerin Thurnhofer hatte den Missbrauch der Landesschulbehörde gemeldet. Der Lehrerin wurde befohlen, wegen des Missbrauchs Stillschweigen zu bewahren.

Dies obwohl Thurnhofer Beweise des Missbrauchs vorlegte (Laborbefund welcher Spermaspuren an den Unterhosen des Mädchens bestätigte).

Anstatt dem Mädchen zu helfen wurde Thurnhofer vom Land Steiermark verklagt, finanziell ruiniert und als Person diffamiert.


Peter Rosenauer, Obmann


 

 

NGO „Resistance for Peace“
Peter Rosenauer
Nobilegasse 26/22
1150 Wien
Tel: 0664- 505 18 61
www.resistanceforpeace.org


An die Bundesministerin
Fr. Dr. Maria Berger
Bundesministerium für Justiz
Museumstrasse 7
1070 Wien


Beschwerde:                                                                                            Wien,30.5.2008


Wir haben in einer Anzeige vom 22.1.2008 der Staatsanwaltschaft Korneuburg Versäumnisse der Kinderschutzgruppe des Krankenhaus Mödling und der Kinderschutzgruppe der Uni Kinderklinik Innsbruck gemeldet.
Die Anzeige war eine Weitere betreffend den Fall Luca.

Zudem erwähnten wir in der Anzeige einen Gutachter(vermutlich gerichtlich beeidet), welcher in einem Zwischenbericht einen sexuellen Missbrauch Lucas nicht ausschloss.
In dessen Endbericht schloss der Gutachter jedoch sexuellen Missbrauch von Luca aus!

Nun mussten wir mehrmals in den Medien lesen, dass die Staatsanwaltschaften (Korneuburg und Innsbruck) nur gegen den Haupttäter, die Kindesmutter, die Kinderschutzgruppe des KH Mödling und gegen die Jugendwohlfahrten Mödling und Schwaz ermitteln.

Von Ermittlungen gegen die Kinderschutzgruppe der Uni Kinderklinik Innsbruck und gegen den Gutachter war jedoch keine Rede mehr.

Ich telefonierte mit Staatsanwalt Köhl (Korneuburg) und mit Staatsanwältin Wander (Innsbruck).

Dr. Köhl wich meiner Nachfrage, ob die STA Korneuburg die Ermittlungen gegen die Uni Kinderklinik Innsbruck und gegen den Gutachter niedergelegt hat einfach aus.
Fr. Dr. Wander wusste angeblich von diesem beteiligten Gutachter überhaupt nichts.


Ich beschwere mich als Anzeiger, dass Staatsanwaltschaften bei den Ermittlungen zu einem schweren Verbrechen äusserst wichtige Hinweise nicht verwerten.

Es drängt sich der Verdacht auf, dass es politische Weisungen an die Staatsanwaltschaften gegeben hat und gibt.


Peter Rosenauer, Obmann

 

 

 

Peter Rosenauer
NGO Resistance for Peace
Nobilegasse 26/22
1150 Wien
Tel.: 0664 505 1861

 

Staatsanwaltschaft Korneuburg
Hauptplatz 18
2100 Korneuburg

 


                                                                                              Wien am 25.2.2008

 

Anzeige

 

Anträge auf Strafverfolgung wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch und unterlassener
Hilfeleistung gegen nachfolgend genannte Personen und Kinderschutzgruppe.
Die Straftaten stehen im Zusammenhang mit dem dringenden Verdacht auf sexuellen
Kindesmissbrauch betreffend die mj. Angelika. Die Nationale ist dem Jugendamt Bruck/Leitha bekannt.

1. Kinderschutzgruppe KH Mödling:
Angelika wurde 2006 und 2007 mehrmals im KH Mödling behandelt (Gehirnerschütterung!).
Obwohl die Großeltern des Kindes den dringenden Verdacht auf sexuellen Missbrauch
äußerten und OA Singer das Kind unbedingt stationär aufnehmen wollte, hat die
Kinderschutzgruppe des Krankenhauses offensichtlich Angelika eine Hilfeleistung
verweigert.

2. Kinderarzt Dr. XXXX:
Dr. XXXX ordiniert in Bruck/Leitha. Er behandelte Angelika am 15.12.2006 vermutlich
wegen Dehydrierung. In einem Attest mit selbigem Datum schildert XXXX eine Untersuchung
Angelikas im Genitalbereich. Bei einem Telefonat am 2.1.2007 mit dem Großvater Angelikas wusste XXXX allerdings nichts von einer
Untersuchung auf sexuellen Missbrauch. XXXX wird verdächtigt die Untersuchungen wegen sexuellen
Missbrauchs nachträglich frei erfunden und Unterlagen gefälscht zu haben. Ein zusätzliches Indiz
dafür ist, dass er erst nach 37 Tagen an das Jugendamt Schwechat eine Meldung machte.

3. DSA Fr. Kuntner/Jugendwohlfahrt Schwechat:
Der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs war Fr. Kuntner und den Eltern seit 6.12.2006
bekannt. Angelika wurde erst nach 47 Tagen einer Psychologin vorgeführt.
Fr. Kuntner hat offensichtlich Aktenvermerke zum Fall Angelika gefälscht oder erst im
Nachhinein geschrieben. Es liegt nahe, dass Fr. Kuntner gemeinsam mit Dr. XXXX den
Eindruck vorspielten, dass Angelika wegen sexuellem Missbrauch untersucht worden wäre.
Ein starkes Indiz dafür ist der Aktenvermerk Fr. Kuntners vom 14.12.2006, in dem das
Gespräch Fr. Kuntners mit den Eltern Angelikas (vermutete Täter) festgehalten wurde.
Obwohl der sexuelle Missbrauch sicher das Hauptthema war, wurde im Aktenvermerk mit
keinem Wort die am nächsten Tag stattfindende Untersuchung durch XXXX erwähnt.

4. Richterin Fr. Toth/Bezirksgericht Schwechat:
Die Richterin Fr. Toth verweigerte seit September 2007 im Pflegschaftsverfahren
betreffend Angelika Entscheidungen zu treffen. Dies, obwohl der Rechtsanwalt des
Großvaters von Angelika mittels Beweisantrag eine gynäkologische und psychologische
Untersuchung fordert. Zudem soll Angelika auf Drogeneinfluss untersucht werden.
Fr. Toth erklärte vor mehreren Zeugen (Peter Rosenauer von "Resistance for Peace", die
Großeltern und eine Gerichtsbedienstete), dass sie in diesem Fall nicht handeln will. Sie
verweist darauf, dass der 2. Senat des LG Korneuburg angeblich entscheiden müsste. Wahr
aber ist hingegen, dass Präsident Tschugguel vom LG Korneuburg der Richterin Toth sogar
schriftlich die Order gab, in diesem Fall sofort zu entscheiden. Zudem hat Fr. Toth dem
Rechtsanwalt des Großvaters Teile des Aktes nicht zugestellt.


Peter Rosenauer
Obmann,NGO Resistance for Peace

 

 

NGO Resistance for Peace
Peter Rosenauer,Obmann
Nobilegasse 26/22
1150 Wien


Staatsanwaltschaft
Hauptplatz 18
2100 Korneuburg

 

 

                                  Wien am 22.01.2008

 

Anzeige

  

Betrifft Fall Luca:

Das Kleinkind Luca wurde im November 2007 durch Fremdeinwirkung getötet. Es ist auch sexuell missbraucht worden.

Die Kinderschutzgruppen des Krankenhaus Mödling und der Uni Kinderklinik Innsbruck haben
es unterlassen, geeignete Massnahmen zu setzen, um Luca vor weiteren Misshandlungen zu bewahren.

Die Kinderschutzgruppe des Krankenhaus Mödling hatte von den Ärzten eindeutige Hinweise auf Missbrauch und Misshandlung.
Luca wies Verletzungen im Kopf und Gesässbereich auf. Trotz drängens der Ärzte wurde Luca nicht ausreichend medizinisch versorgt.

Die Kinderschutzgruppe der Uni Kinderklinik Innsbruck hatte von Ärzten eindeutige Hinweise auf Missbrauch und Misshandlung von Luca.
Ein Arzt sagte zum Vater von Luca, dass Luca im Afterbereich Hämatome aufweist.
Diese konnten nur durch sexuellen Missbrauch verursacht worden sein. Trotzdem wurde Luca einige Tage später wieder seiner Mutter übergeben.

In einem medizinischen Zwischenbericht war allerdings nur mehr die Rede, dass Missbrauch und Misshandlung nicht auszuschliessen sind.
Im Endbericht wurde dann Missbrauch und Misshandlung gänzlich ausgeschlossen.
Wie uns berichtet wurde war ein gerichtlich beeideter Gutachter in die Entscheidung involviert.
Hier drängt sich der Verdacht auf Amtsmissbrauch auf.

 

Peter Rosenauer
Obmann,NGO Resistance for Peace

 


NGO Resistance for Peace
Peter Rosenauer,Obmann
Nobilegasse 26/22
1150 Wien


An die Staatsanwaltschaft Wien
Landesgerichtsstr
11
1080 Wien

 

 

                                  Wien am 12.11.2007

 

Anzeige

  

Die Jugendwohlfahrt Mödling(NÖ) und die Jugendwohlfahrt Schwaz(Tirol) haben es unterlassen,geeignete Massnahmen zu ergreifen,um ein Kleinkind vor weiteren Misshandlungen zu bewahren.
Dies trotz eindeutiger Hinweise seitens des Landerkrankenhaus Mödling und der Universitäts Kinderklinik Innsbruck auf Kindesmissbrauch.

Es handelt sich um das Kleinkind "Luca".Der Fall ist zur Zeit in allen Massenmedien.Das Kind ist an den Folgen der Misshandlungen gestorben.

Der leibliche Kindesvater gab zB. im TV-Sender Puls-TV an,dass die Jugendwohlfahrten Mödling und Schwaz trotz mehrmaligen Aufforderns
nicht ausreichend gehandelt haben.

Die Jugendwohlfahrten Mödling und Schwaz haben somit an der fahrlässigen Tötung des Kindes mitgewirkt.

 

Peter Rosenauer
Obmann,NGO Resistance for Peace

 

 

Peter Rosenauer, Obmann
„Resistance for Peace“
Nobilegasse 26/22
1150 Wien
http://www.resistanceforpeace.org

An die Staatsanwaltschaft Wien
Landesgerichtsstr
11
1080 Wien

 

 

                                  Wien am 05.09.2007

 

Betrifft: Anzeige + Ersuchen um Strafverfolgung

 

 

 

 

Sachverhaltsdarstellung:

 

Kardinal Josef Ratzinger hat über 20 Jahre, bis zu seiner Ernennung zum Papst der röm.-kath. Kirche die Aufgabe gehabt das päpstliche Geheimdekret „Crimen Sollicitationis“ als Letztverantwortlicher durchzusetzen. Es wurde 1962 durch Papst Johannes den 23. in Auftrag gegeben und befiehlt Bischöfen weltweit, Klerus und Kirchenangehörige im Falle von Sexualvergehen oder diesbezüglichen Verdächtigungen, zu decken und für Vertuschung zu sorgen.

Dezidiert ist in der englischen Übersetzung des britischen Staatsfernsehens BBC von „Youths of all ages“ also Jugendlichen jeden Alters die Rede, also auch von Kindern. Über einige detailierte Fälle wurde in der BBC-Dokukentation „Sex Crimes And The Vatican“ am 1. Oktober 2006 ausführlich berichtet.

 

Trotz der Schwere und Verwerflichkeit des Vergehens der Unzucht mit Minderjährigen, all dies bei Exkommunikationsandrohung im Falle des Zuwiderhandelns, soll die Vertuschung stattfinden.

 

Das macht ihn unserer Ansicht nach schuldig der Begünstigung, Verdunkelung, Beihilfe sowie Anstiftung zum Verbrechen sowie sittlicher Vergehen.

 

Sollte eine Strafverfolgung derzeit unmöglich sein fordern wir eine Unterbrechung der Strafverfolgung bis allfällige Hindernisse nicht mehr wirksam sind und anschließend eine Wiederaufnahme in allen Punkten möglich wird. Wir bitten die Staatsanwaltschaft Ermittlungen unverzüglich aufzunehmen.

 

Des weiteren fordern wir, falls die Strafverfolgung aktuell nicht möglich sein sollte die sofortige Ausweisung Papst Benedikts des XVI. und seine Belegung mit einem Dauerhaften Einreiseverbot.

 

Darüber erstattet der Verein „Resistance for Peace“ Anzeige.